Änderungen von A1 zu A1
| Ursprüngliche Version: | A1 (Version 1) |
|---|---|
| Status: | Eingereicht |
| Eingereicht: | 27.09.2026, 21:19 |
| Neue Version: | A1 (Version 2) |
|---|---|
| Status: | Beschluss |
| Eingereicht: | 05.10.2026, 21:18 |
Titel
Antragstext
Von Zeile 1 bis 2 einfügen:
Atommüll-Zwischenlager schützen – Sicherheit und Sicherung an neue Bedrohungslage und Langzeitlagerung anpassen
Von Zeile 16 bis 18:
russische Angriffskrieg gegen die Ukraine hat gezeigt, dass auch zivile und kritische Infrastruktur und sogar Atomanlagen zum Ziel militärischer Angriffe werden kannkönnen. Zugleich haben geheimdienstliche Aktivitäten, Cyberangriffe sowie Drohnen die
Von Zeile 23 bis 27:
Die ersten eingeleiteten Verlängerungs- und Neugenehmigungsverfahren bieten hierfür ein Möglichkeitsfenster für eine grundlegende Neubewertung und staatliche Vorsorge unter Einbezug der betroffenen Regionen. Gegenwärtig ist nicht erkennbar, dass die Zwischenlager auf die langfristige Lagerung und die veränderte Bedrohungslage ausreichend vorbereitet sind.
Von Zeile 30 bis 36:
Die Zwischenlagerung muss an die absehbar mehr als hundertjährige Lagerdauer angepasst werden. DabeiIn einem neuen Konzept müssen insbesondere die Alterung von Behältern und Gebäuden, die Konstruktion der Gebäudeinfrastruktur, das Langzeitverhalten des Inventars, die Überwachung und die Erhaltung der Transport- und Umladefähigkeit bis zum späteren Abtransport berücksichtigt werden.
Zur Umsetzung bedarf es eines zeitlich klar umrissenen Maßnahmenplans mit klaren Zuständigkeiten und Fristen und jährlicher öffentlicher Berichterstattung. In diesem Maßnahmenplan müssen auch die Forderungen 2-6 Berücksichtigung finden.
2. Eine standortübergreifende und regelmäßige Neubewertung der Sicherheit und der Sicherung aller 16 Zwischenlager vorzunehmen
Von Zeile 46 bis 49:
technische Maßnahmen ergriffen werden. Wo eine ausreichende Nachrüstung nicht möglich ist, muss ein Ersatzneubau ernsthaft geprüft und dortso umgesetzt werden, wo erwie es für die Herstellung eines angemessenen Sicherheitsniveaus erforderlich ist.
Von Zeile 54 bis 57:
Grundlage müssen der aktuelle Stand von Wissenschaft und Technik sowie eine einheitliche Bewertung der relevanten Risiken sein. Die Prüftiefe und die Verfahren beim Umgang mit auslaufenden Genehmigungen müssen den Anforderungen einer Neugenehmigung entsprechen.
Die Anforderungen an SchutzSicherung und Sicherheit müssen standortübergreifend vergleichbar sein. Dabei sind auch regelmäßige und engmaschige Überwachung der
Von Zeile 64 bis 67:
Leben, Gesundheit und Umwelt sowie für die öffentliche Sicherheit in die staatliche Sicherheits- und Resilienzarchitektur. IhreDie Aufnahme von Anlagen, die unter die SEWD-Richtlinie fallen in die Liste der Kritischen Infrastruktur nach dem KRITIS-Dachgesetz (Dachgesetz zur Stärkung der physischen Resilienz kritischer Anlagen) ist daher geboten. Damit müssen klare Zuständigkeiten, ausreichende Kompetenzen und Ressourcen sowie eine schnelle Handlungsfähigkeit
Von Zeile 93 bis 94:
Die besondere Bedeutung und die außergewöhnlich lange Dauer der Zwischenlagerung erfordern zudem eine umfassendemehrfache parlamentarische Befassung: einerseits eine Befassung des Bundestages mit der neuen Genehmigungsarchitektur, ihrer Verankerung im Atomgesetz und ihrer Ausdifferenzierung in einer Verordnung (Regelwerk); andererseits standortspezifische Berichte an den zuständigen Ausschuss, die als Grundlage für öffentliche Anhörungen noch vor der Erteilung der einzelnen Genehmigungen dienen.
Begründung
Von Zeile 120 bis 122:
Dabei geht es nicht darum, pauschal zu behaupten, die bestehenden Zwischenlager seien unsicher. Entscheidend ist vielmehrEntscheidend ist, dass angesichts veränderter Bedrohungen jederzeit nachvollziehbar und überprüfbar sein muss, dass die