Der Entwurf fordert häufig, etwas zu überprüfen, anzupassen oder sicherzustellen. Ich würde ergänzen, wer bis wann welches Ergebnis vorlegen und welche festgestellten Defizite beheben muss.
Sonst könnte eine weitere Untersuchung bereits als Erfüllung der Forderung dargestellt werden, obwohl sich am Schutz nichts verändert.
Besonders wichtig finde ich deshalb einen Maßnahmenplan: innerhalb eines Jahres, mit Zuständigkeiten, Prioritäten und Fristen sowie anschließender jährlicher öffentlicher Berichterstattung. Diese Jahresfrist ist eine politische Empfehlung, keine bereits bestehende gesetzliche Vorgabe. Dringliche Defizite dürfen darauf selbstverständlich nicht warten.
Hier liegt für mich eine wesentliche Verschärfung gegenüber dem Ausgangstext: Nicht nur erneut prüfen, sondern aus den Ergebnissen zwingend handeln.
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