Es gibt bereits Leitlinien und fachliche Arbeiten zur verlängerten Zwischenlagerung. Deshalb sollte die Kritik nicht davon abhängen, dass angeblich keine Vorbereitung stattfindet. Die entscheidende Frage ist vielmehr, ob die vorhandenen Grundlagen für die jeweils beantragte Lagerdauer und die relevanten Bedrohungen ausreichen. Die Entsorgungskommission hat selbst weiteren Handlungsbedarf bei Nachweisen, Schnittstellen und zeitlichen Abhängigkeiten beschrieben.
Damit wird die Kritik nicht schwächer, sondern anspruchsvoller: Der Hinweis „Wir forschen bereits daran“ reicht dann als Antwort nicht aus.
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