Änderungsvorschläge weitgehend redaktionell.
1) Neben der Sicherheit sollte immer auch die Sicherung ausdrücklich genannt werden. Im Kern geht es dabei um den Schutz gegen Einwirkungen Dritter. Siehe insb. auch SEWD Richtlinie und § 41 AtG.
2) Der Umgang der Bundesregierung mit den beiden derzeit in Rede stehenden Genehmigungsverfahren zeigt, dass die Aufsicht keine einheitliche Linie verfolgt. Das ist angesichts der geopolitischen Lage sehr irritierend. Eine einfache Verlängerung um 20 Jahre dürfte kaum dem aktuellen Stand von Wissenschaft und Technik entsprechen.
3) SEWD-Richtlinie und KRITIS-Dachgesetz sollten im Text erwähnt werden.
Kommentare
Carina Hennecke:
mit den Änderungen bin ich großtenteils einverstanden - außer:
Von Zeile 52 bis 57 würde ich "Schutz" stehen lassen ("... Die Anforderungen an Schutz, Sicherung und Sicherheit müssen...")
Zusätzlich rege ich an, auch bei der Abkürzung "SEWD-Richtlinie" die vollständige Bezeichnung beizufügen - genau wie bei "KRITIS". Dann ist es für alle verständlicher.